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Neuer Instrumentenbaukasten zur präventiven Restrukturierung

Neuer Instrumentenbaukasten zur präventiven Restrukturierung

26. Januar 2021

Wie Unternehmen jetzt Krisen früher erkennen und besser abwenden können

Das neu geschaffene vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren bietet Unternehmen in Krisen- und Sondersituationen die Chance, durch frühzeitiges Handeln zurück in die Erfolgsspur zu finden. Der Gesetzgeber gibt ihnen mit dem StaRUG ein Instrumentarium an die Hand, das es ihnen gestattet, strategische, finanzielle und operative Herausforderungen auch bei angespannter Liquidität und drohender Zahlungsunfähigkeit zu meistern. Doch die Komplexität des neuen Verfahrens ist hoch und erfordert saubere Planung.

StaRUG ermöglicht Ihrem Unternehmen eine präventive Restrukturierung.
StaRUG ermöglicht Ihrem Unternehmen eine präventive Restrukturierung.

Sanierung statt Insolvenz: Mit dem Inkrafttreten des neuen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) zum 1. Januar 2021 setzt der deutsche Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen, um Restrukturierungen künftig früher einleiten und effizienter umsetzen zu können. Insbesondere mit Blick auf die erwartete Restrukturierungwelle infolge der Covid-Pandemie schaffen die Instrumente des StaRUG neue praktikable Möglichkeiten, unternehmerischen Herausforderungen frühzeitig zu begegnen und eine nachhaltige sowie strukturierte Sanierung des Unternehmens zu erlauben.

Das neue vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren bietet Unternehmen mehrere entscheidende Vorteile: Es vermeidet zum einen den in der Regel krisenverschärfend wirkenden Reputationsverlust einer Insolvenzanmeldung und das damit einhergehende Stigma des unternehmerischen Scheiterns. Zum anderen belässt es die Geschäftsleitung im "Driver Seat" und verhindert damit den mit einer Regelinsolvenz verbundenen Kontrollverlust. Nicht zuletzt kommen liquiditätsschwache Unternehmen leichter an frisches Geld, weil das Verfahren Neufinanzierungen gegenüber bestehenden Forderungen privilegiert.

Die Gesetzesinitiative ist umso wichtiger und kommt genau zur richtigen Zeit, als die Covid-Pandemie auch viele im Kern gesunde Unternehmen vor neue Herausforderungen gestellt oder unverschuldet in finanzielle Schieflage gebracht hat. Doch mit dem neuen Instrumentarium sind auch große Herausforderungen verbunden:

  • Das StaRUG verlangt von Unternehmen künftig ein rollierendes System zur Krisenfrüherkennung über einen Prognosezeitraum von 24 Monaten, mit dem eine drohende Zahlungsunfähigkeit z.B. aus einer anstehenden Refinanzierung oder dem operativen Geschäftsverlauf identifiziert werden kann. In vielen Unternehmen sind die Planungsinstrumente dafür nicht gerüstet.
  • Die neue Rechtslage manifestiert Haftungsrisiken für Geschäftsleiter und andere Unternehmensorgane. Sind die Systeme nicht implementiert oder werden erkennbare Krisen nicht frühzeitig angegangen, drohen in einem möglicherweise folgenden Insolvenzverfahren Schadenersatzforderungen von Gläubigern.
  • Schließlich ebnet das StaRUG mit dem vorinsolvenzlichen Verfahren einen dritten Weg der Restrukturierung (neben Sanierungsmoderation und Planinsolvenz), der allerdings die Komplexität weiter erhöht und zudem umfassendes Know-how in der Erstellung tragfähiger Konzepte und bei der Wahl des richtigen Instrumentariums erfordert.

Kurzum: Das StaRUG fördert die Chancen, mögliche Krisen frühzeitig zu erkennen und abzuwenden – ein gerade in volatilen Zeiten unschätzbarer Vorteil. Mit Einführung des neuen Verfahrens wird zugleich der Bedarf an frühzeitiger, neutraler und ganzheitlicher Beratung sowie konsensualer Entwicklung und ergebnisorientierter Umsetzung von Sanierungsprogrammen weiter zunehmen – gerade im Mittelstand. Als führende Restrukturierungs- und Performance-Beratung im deutschsprachigen Raum begleiten wir Sie gerne der Bewältigung dieser Herausforderungen.

Mehr über das StaRUG und seine unternehmerischen Implikationen sowie das Lösungsangebot von Roland Berger erfahren Sie in unserer Broschüre "Impfung gegen Insolvenz? Die neuen Möglichkeiten präventiver Restrukturierung", die Sie hier herunterladen können.

Ihre Fragen rund um die Neufassung der Unternehmensrestrukturierung beantworten unsere Experten gerne persönlich.

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