Lieferanten Compliance
Unser Engagement für Menschenrechte
Wir bei Roland Berger sind uns bewusst, dass die Achtung der Menschenrechte in allen Aspekten unserer Geschäftstätigkeit von größter Bedeutung ist.
Im Rahmen unserer Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte richten wir unsere Geschäftsaktivitäten an international anerkannten Grundsätzen aus, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR) und den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC).
Darüber hinaus engagieren wir uns für die Umsetzung der Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), das unseren Anspruch an verantwortungsvolle Geschäftsbeziehungen mit unseren Lieferanten unterstreicht.
Ethische Standards für unsere Lieferanten
Die Sicherstellung ethischer Standards entlang unserer Lieferkette ist für uns selbtsverständlich. Wir erwarten von unseren Lieferanten die gleichen ethischen Standards, die wir in unserem eigenen Unternehmen einhalten. Unser Supplier Code of Conduct beschreibt die Grundsätze und Erwartungen, die wir an unsere Lieferanten stellen.
Integrität, Achtung der Menschenrechte, faire Arbeitsbedinigungen und Umweltschutz sind die Schlüsselprinzipien, denen wir in unserer gesamten Lieferkette Priorität einräumen. Wir sind davon überzeugt, dass wir durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und die Förderung transparenter und kooperativer Beziehungen ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Geschäftsumfeld schaffen können, von dem nicht nur unser Unternehmen, sondern auch unsere Lieferanten und die Gesellschaft profitieren.
Bei der Roland Berger Gruppe ist das Human Rights Office verantwortlich für die Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltpflichtengesetzes. Wenn Sie sich mit dem Roland Berger Human Rights Office in Verbindung setzen möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular an Group Compliance
Unser Engagement für die Menschenrechte
Wir bei Roland Berger sind uns bewusst, dass die Achtung der Menschenrechte in allen Aspekten unserer Geschäftstätigkeit von größter Bedeutung sind. Wir bekennen uns zu unserer unternehmerischen Verantwortung, an der Verbesserung globaler Standards und an der Achtung der Menschenrechte sowohl in unseren lokalen Einheiten als auch entlang unserer globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten.
Im Rahmen unserer Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte richten wir unsere Geschäftsaktivitäten an international anerkannten Grundsätzen aus, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR) und den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC). Diese Prinzipien dienen uns als Richtlinie, um Verstöße gegen die Menschenrechte zu verhindern.
Darüber hinaus setzen wir uns für die Umsetzung der Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ein. Dieses Gesetz unterstreicht unsere Verpflichtung, verantwortungsvolle Geschäftsbeziehungen mit unseren Lieferanten zu gewährleisten.
Unser Engagement für die Menschenrechte
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren
Die Meldekanäle von Roland Berger sind ein wesentlicher Bestandteil unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Über das Roland Berger Whistleblowing Tool können Hinweise auf potenzielle Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte gemeldet werden – sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette der Roland Berger Gruppe. Zudem ermöglicht das RB Whistleblowing Tool die vertrauliche und auf Wunsch anonyme Abgabe von Beschwerden.
Darüber hinaus informiert die Verfahrensordnung transparent über den Ablauf des Beschwerdeverfahrens gemäß § 8 Abs. 2 LkSG und stellt sicher, dass eingehende Hinweise strukturiert, fair und angemessen bearbeitet werden.
Verfahrensordung zum Beschwerdeverfahren