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ESUG-Studie 2014/15

6. Mai 2015

Das am 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) kommt in der Praxis gut an. Nach zunächst kontroversen Diskussionen hat sich nun das Stimmungsbild zum Positiven gewendet; die Stakeholder unterstützen immer öfter solche Unternehmenssanierungen. Denn auch wenn Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren das Gläubigerrisiko erhöhen, verringert sich insgesamt die Gefahr einer Liquidation des Unternehmens.

Allerdings stoßen die bevorstehenden Änderungen im Konzerninsolvenzrecht derzeit noch auf geteiltes Echo bei den Insolvenzexperten. In der aktuellen "ESUG-Studie" von Roland Berger Strategy Consultants und der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierungen (HgGUR) wurden 1.400 Entscheider, darunter Gläubiger, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Richter, Investoren und Manager, zu ihren praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Insolvenzrecht befragt.

"Das ESUG sollte eine neue Insolvenzkultur herbeiführen", sagt Michael Blatz, Geschäftsführer der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierungen. "Vor allem sollten der Gläubigereinfluss gestärkt, die Eigenverwaltung erleichtert sowie Hemmnisse und Verzögerungen im Planverfahren abgebaut werden.

Wie unsere Umfrage zeigt, ist das im Wesentlichen auch gelungen: Rund 90 Prozent der Befragten sehen diese Ziele zumindest teilweise als erreicht an – drei Prozent mehr als noch in der Umfrage 2013."

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Studie

ESUG-Studie 2014/15

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Polarisierung der Meinungen

Veröffentlicht Mai 2015. Vorhanden in