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E-PRIVACY-VERORDNUNG

23. Oktober 2017

Das Europäische Parlament diskutiert den Entwurf für eine ePrivacy-Verordnung. Die Verordnung soll zeitgleich mit der bereits verabschiedeten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 in Kraft treten.

Ursprüngliches Ziel der ePrivacy Verordnung war es, die Regeln der DSGVO für elektronische Kommunikationsdaten zu präzisieren und zu ergänzen. Doch in ihrer jetzigen Form geht die Verordnung über die DSGVO hinaus und schafft neue Hürden für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Dieses Policy Paper setzt sich mit den möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Regulierung in der Wirtschaft auseinander, präsentiert Fallstudien und zeigt, was auf dem Spiel steht. Zur Durchsetzung eines wirksamen Datenschutzes und für die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen sollte die geplante ePrivacy-Verordnung drei wichtige Punkte berücksichtigen:

  1. Flexibilität für Datenverarbeitung erhalten
  2. Unabhängigkeit digitaler Dienste von Browsern gewährleisten
  3. Übergangsfristen für die Umsetzung neuer Regeln einräumen

Ein Ergebnis der gemeinsam mit der Internet Economy Foundation (IE.F) verfassten Studie: Aufgrund ihres weiten Anwendungsbereichs wären fast alle europäischen Unternehmen von der ePrivacy-Verordnung betroffen. Sie würde die Entwicklung europäischer digitaler Unternehmen behindern.

Studie

ePrivacy-Verordnung

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Das Europäische Parlament diskutiert den Entwurf für eine ePrivacy-Verordnung. Die Verordnung soll zeitgleich mit der bereits verabschiedeten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 in Kraft treten.

Veröffentlicht Oktober 2017. Vorhanden in